Alle Infos zu den Festivals im Schlosspark Esterházy findet ihr auf unseren neuen Websiten:
www.lovelydays.at | www.butterflydance.at | www.forestgladefestival.at
Zeltlager- und Caravanplatzordnung
1. Geltungsbereich
Diese Platzordnung gilt für den Zeltlager- und Caravanplatz im ehemaligen Lindenstadion anlässlich des Lovely Days Festivals und der Show von Sting.
Der Zeltlager- und Caravanplatz darf von Besuchern nur mit gültiger Eintrittskarte zu den oben angeführten Veranstaltungen und nur während der Öffnungszeit benützt werden. Die Einfahrt auf den Caravanplatz ist nur mit gültigem Caravanticket gestattet. Mit dem Betreten des Zeltlager- und Caravanplatzes erkennt der Besucher die Zeltlager- und Caravanplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.
Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen. Mit dem Zutritt zum Zeltlager- und Caravangelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen) einverstanden. Ebenso gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck. (Personen- und Behältnisdurchsuchungen)
2. Verbote
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Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen. Die Benützung von Gaskochern und Gasgeräten ist den Besuchern nicht gestattet.
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Den Benützern des Caravanplatzes ist es weiters verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hiezu vorgesehen Tanks am Caravanplatz mit sich zu führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten.
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Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art sind strengstens verboten.
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Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Zeltlager- und Caravanplatz ist den Besuchern verboten.
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Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.
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Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgängemit Zelten oder sonstigen beweglichen Sachen zu verstellen.
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Am Zeltlager- und Caravanplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/Veranstalters ist ein Befahren des Zeltlager- und Caravanplatzes gestattet.
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Party-/Pagodenzelte dürfen nur so aufgestellt werden, dass das Schlafzelt zumindest zu 50% bedeckt ist. Bei Zuwiderhandeln muss das Zelt abgebaut werden.
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Je Caravan oder Wohnwagen ist ein Vorzelt erlaubt, in dem aus Sicherheitsgründen jedoch nicht genächtigt werden darf. Schlafzelte z.B. neben Kombis, etc. sind nicht gestattet.
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Fahrzeuge über 11 Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Caravanplatz auffahren.
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Das Befahren des Zeltplatzes mit Fahrzeugen sowie das Abstellen von Fahrzeugen am Zeltplatz ist verboten.
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Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Zeltlager- und Caravanplatz, auch Bierkisten, Biertische und Bänke und ähnliches sind verboten.
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Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches). Darüber hinaus ist es strengstens verboten abgesperrte Bereiche des ehemaligen Lindenstadions zu betreten.
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Einrichtungen am Zeltlager- und Caravanplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.
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Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Zeltlager- und Caravanplatz ist den Besuchern nicht gestattet.
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Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist nicht gestattet.
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Es ist den Besuchern nicht gestattet Zeltlager- und Caravanflächen für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.
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Die Mitnahme von Drogen ist nicht gestattet.
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Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
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Zur folgenden Zeiten gilt Musik- und Aggregatverbot: Zwischen 20:00 und 11:00 Uhr. Darüber hinaus gilt Nachtruhe in der Zeit von 00:00 bis 07:00 Uhr.
Der Besucher erteilt dem Veranstalter und dem Besitzer der Liegenschaft seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Zeltlager- und Caravanplatz gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.
3. Verantwortlichkeiten
Für mitgenommene und am Zeltlager- und Caravanplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Zeltlager- und Caravanplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.
Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Zeltlager- und Caravanplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Zeltlager- und Caravanplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten, stehen.
Die Zeltlager- und Caravanplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die erwähnten Veranstaltungen und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach den Veranstaltungen.
Die Missachtung dieser Zeltlager- und Caravanplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zu den Veranstaltungen führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.
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